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Ist der SKR04 als Werk eigentlich urheberrechtlich geschützt?
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Der [[De/Referenz#Kontenrahmen|Kontenrahmen]] SKR04 ist seit längerem Bestandteil von GnuCash - bei [[De/Konfiguration#Lokalisierung_.28Einstellung_der_Sprache.2C_W.C3.A4hrung.2C_Formate_....29|Spracheinstellung]] de_DE. Auf dieser Seite sollen in erster Linie Verbesserungen diskutiert werden. Zur Verwendung siehe z.B. [[De/Bedienung#Einnahme-Überschuss-Rechnung]] und [[De/EÜR#Kontenrahmen]].
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=Rechtliches=
  
=[http://bugzilla.gnome.org/show_bug.cgi?id=473536 Zuordnung UStVa]=
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'''F:''' Ist der SKR04 als Werk eigentlich urheberrechtlich geschützt?
  
txf-de_DE.scm
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'''A:''' KG, Entscheidung vom 13.02.1987 - 5 U 4910/84  LSK 1988, 440079
  (cons 'K35 #(none "35" "Umsätze, die anderen Steuersätzen unterliegen (Bemessungsgrundlage)" 2 #f "35"))
+
UrhG § 2       Urheberrecht; Buchhaltungsprogramme    A/63/2
  (cons 'K36 #(none "36" "Umsätze, die anderen Steuersätzen unterliegen (Steuer)" 1 #f "36"))
 
  (cons 'K39 #(none "39" "Anrechnung (Abzug) der festgesetzten Sondervorauszahlung für Dauerfristverlängerung" 1 #f "39"))
 
  (cons 'K41 #(none "41" "Innergemeinschaftliche Lieferungen an Abnehmer mit USt-IdNr. " 2 #f "41"))
 
  (cons 'K42 #(none "42" "Lieferungen des ersten Abnehmers (§25b Abs. 2 UStG) bei innergemeinschaftlichen Dreiecksgeschäfte$
 
  (cons 'K43 #(none "43" "Weitere steuerfreie Umsätze mit Vorsteuerabzug" 2 #f "43"))
 
  (cons 'K44 #(none "44" "Innergemeinschaftliche Lieferungen neuer Fahrzeuge an Abnehmer ohne USt-IdNr" 2 #f "44"))
 
  (cons 'K45 #(none "45" "Im Inland nicht steuerbare Umsätze" 2 #f "45"))
 
  (cons 'K48 #(none "48" "Steuerfreie Umsätze ohne Vorsteuerabzug" 2 #f "48"))
 
  (cons 'K49 #(none "49" "Innergemeinschaftliche Lieferungen neuer Fahrzeuge außerhalb eines Unternehmens" 2 #f "49"))
 
  (cons 'K51 #(none "51" "Steuerpflichtige Umsätze, Steuersatz 16 v.H." 2 #f "51"))
 
  (cons 'K60 #(none "60" "Umsätze, für die der Leistungsempfänger die Steuer nach §13b Abs 2 UStG schuldet" 2 #f "60"))
 
  (cons 'K76 #(none "76" "Umsätze, für die eine Steuer nach § 24 UStG zu entrichten ist (Bemessungsgrundlage)" 2 #f "76"))
 
  (cons 'K77 #(none "77" "Lieferungen in das übrige Gemeinschaftsgebiet an Abnehmer mit USt-IdNr." 2 #f "77"))
 
  (cons 'K80 #(none "80" "Umsätze, für die eine Steuer nach § 24 UStG zu entrichten ist (Steuer)" 1 #f "80"))
 
  (cons 'K81 #(none "81" "Steuerpflichtige Umsätze, Steuersatz 19 v.H." 2 #f "81"))
 
  (cons 'K83 #(none "83" "Verbleibende Umsatzsteuer-Vorauszahlung" 1 #f "83"))
 
  (cons 'K86 #(none "86" "Steuerpflichtige Umsätze, Steuersatz 7 v.H." 2 #f "86"))
 
  (cons 'K89 #(none "89" "Steuerpflichtige innergemeinschaftliche Erwerbe zum Steuersatz von 16 v.H." 2 #f "89"))
 
  (cons 'K93 #(none "93" "Steuerpflichtige innergemeinschaftliche Erwerbe zum Steuersatz von 7 v.H." 2 #f "93"))
 
  (cons 'K97 #(none "97" "Steuerpflichtige innergemeinschaftliche Erwerbe zum Steuersatz von 16 v.H." 2 #f "97"))
 
  (cons 'K98 #(none "98" "Steuerpflichtige innergemeinschaftliche Erwerbe zu anderen Steuersätzen (Steuer)" 1 #f "98"))
 
  
  (cons 'N000 #(none "" "Nur zur Voransicht im Steuer-Bericht -- kein Export" 0 #f ""))
+
:''Ein Kontenrahmen ist nicht urheberschutzfähig. Er erhält auch keine Schutzwürdigkeit dadurch, daß ein schutzwürdiges Buchhaltungsprogramm auf diesen abgestimmt ist.''
  
  (cons 'K52 #(none "52" "Leistungen eines im Ausland ansässigen Unternehmers (Bemessungsgrundlage)" 2 #f "52"))
+
:KG, Entscheidung vom 13.02.1987 - 5 U 4910/84 in:
  (cons 'K53 #(none "53" "Leistungen eines im Ausland ansässigen Unternehmers (Steuer)" 2 #f "52"))
+
:NJW-Rechtsprechungs-Report Zivilrecht (NJW-RR), Heft 18, 3. Jahrgang vom 25.04.1988
  (cons 'K59 #(none "59" "Vorsteuerabzug für innergemeinschaftliche Lieferungen neuer Fahrzeuge außerhalb eines Unternehmen$
+
:oder online [https://beck-online.beck.de/Default.aspx?typ=reference&y=300&z=NJW-RR&b=1988&s=1126 beck-online.beck.de, NJW-RR 1988, 1126 (Anmeldung erforderlich)]
  (cons 'K61 #(none "61" "Vorsteuerbeträge aus dem innergemeinschaftlichen Erwerb von Gegenständen" 1 #f "61"))
 
  (cons 'K62 #(none "62" "Entrichtete Einfuhrumsatzsteuer" 1 #f "62"))
 
  (cons 'K63 #(none "63" "Vorsteuerbeträge, die nach allgemeinen Durchschnittssätzen berechnet sind" 1 #f "63"))
 
  (cons 'K64 #(none "64" "Berichtigung des Vorsteuerabzugs" 1 #f "64"))
 
  (cons 'K65 #(none "65" "Steuer infolge Wechsels der Besteuerungsart/-form" 1 #f "65"))
 
  (cons 'K66 #(none "66" "Vorsteuerbeträge aus Rechnungen von anderen Unternehmern" 1 #f "66"))
 
  (cons 'K67 #(none "67" "Vorsteuerbeträge aus Leistungen im Sinne des $13b Abs. 1 UStG" 1 #f "67"))
 
  (cons 'K69 #(none "69" "Steuerbeträge, die vom letzten Abnehmer eines innergemeinschaftlichen Dreiecksgeschäfts geschulde$
 
  (cons 'K73 #(none "73" "Lieferungen sicherungsübereigneter Gegenstände und Umsätze, die unter das GrEStG fallen (Bemessun$
 
  (cons 'K74 #(none "74" "Lieferungen sicherungsübereigneter Gegenstände und Umsätze, die unter das GrEStG fallen (Steuer)"$
 
  (cons 'K84 #(none "84" "Bauleistungen eines im Inland ansässigen Unternehmers (Bemessungsgrundlage" 1 #f "84"))
 
  (cons 'K85 #(none "85" "Bauleistungen eines im Inland ansässigen Unternehmers (Steuer)" 1 #f "85"))
 
  (cons 'K91 #(none "91" "Steuerfreie innergemeinschaftliche Erwerbe nach §4b UStG" 2 #f "91"))
 
  (cons 'K94 #(none "94" "Innergemeinschaftliche Erwerbe neuer Fahrzeuge von Lieferern ohne USt-IdNr. (Bemessungsgrundlage)$
 
  (cons 'K95 #(none "95" "Steuerpflichtige innergemeinschaftliche Erwerbe zu anderen Steuersätzen (Bemessungsgrundlage)" 2 $
 
  (cons 'K96 #(none "96" "Innergemeinschaftliche Erwerbe neuer Fahrzeuge von Lieferern ohne USt-IdNr. (Steuer)" 1 #f "96"))
 
  
txf-help-de_DE.scm
+
:Ein paar Erläuterungen dazu finden sich auch in https://www.uni-muenster.de/Jura.itm/hoeren/INHALTE/publikationen/027.pdf
  
    (N000 . "This is a dummy category and only shows up on the tax report, but is not exported.")
+
=[{{BugURL}}/show_bug.cgi?id=473536 Zuordnung UStVa]=
  
 +
[https://www.hanft.de/debs/ustpos.pdf hanft.de] zur Zuschlüsselung von DATEV zu UStVa
  
    (K41 . "Innergemeinschaftliche Lieferungen (§ 4 Nr. 1 Buchst. b UStG) an Abnehmer mit USt-IdNr.  (Bemessungsgrundlage)")
+
== Schlüsselbedeutung (entnommen UStVa-Formular) ==
    (K44 . "Innergemeinschaftliche Lieferungen neuer Fahrzeuge an Abnehmer ohne USt-IdNr (Bemessungsgrundlage)")
 
    (K49 . "Innergemeinschaftliche Lieferungen neuer Fahrzeuge außerhalb eines Unternehmens (§ 2a UStG)  (Bemessungsgrundlag$
 
    (K43 . "Weitere steuerfreie Umsätze mit Vorsteuerabzug (z.B. Ausfuhrlieferungen, Umsätze nach § 4 Nr. 2 bis 7 UStG) (Bem$
 
    (K48 . "Steuerfreie Umsätze ohne Vorsteuerabzug: Umsätze nach § 4 Nr. 8 bis 28 UStG (Bemessungsgrundlage)")
 
  
    (K51 . "Steuerpflichtige Umsätze (Lieferungen und sonstige Leistungen einschl. unentgeltlicher Wertabgaben) zum Steuersa$
+
'''Bitte:''' Könnte jemand ergänzen, wo nur volle EUR und wo auch Cent anzugeben sind? --[[User:Fell|Fell]] 01:16, 18 August 2010 (UTC)
    (K81 . "Steuerpflichtige Umsätze (Lieferungen und sonstige Leistungen einschl. unentgeltlicher Wertabgaben) zum Steuersa$
+
=== Income ===
    (K86 . "Steuerpflichtige Umsätze (Lieferungen und sonstige Leistungen einschl. unentgeltlicher Wertabgaben) zum Steuersa$
 
    (K35 . "Umsätze, die anderen Steuersätzen unterliegen (Bemessungsgrundlage)")
 
    (K36 . "Umsätze, die anderen Steuersätzen unterliegen (Steuer)")
 
    (K77 . "Umsätze land- und forstwirtschaftlicher Betriebe nach § 24 UStG: Lieferungen in das übrige Gemeinschaftsgebiet a$
 
    (K76 . "Umsätze, für die eine Steuer nach § 24 UStG zu entrichten ist (Sägewerkserzeugnisse, Getränke und alkohol. Flüss$
 
    (K80 . "Umsätze, für die eine Steuer nach § 24 UStG zu entrichten ist (Sägewerkserzeugnisse, Getränke und alkohol. Flüss$
 
  
    (K89 . "Steuerpflichtige innergemeinschaftliche Erwerbe zum Steuersatz von 19 v.H. (Bemessungsgrundlage)")
+
K35 Umsätze, die anderen Steuersätzen unterliegen (Bemessungsgrundlage)
    (K91 . "Steuerfreie innergemeinschaftliche Erwerbe: Erwerbe nach § 4b UStG (Bemessungsgrundlage)")
+
K36 Umsätze, die anderen Steuersätzen unterliegen (Steuer)
    (K93 . "Steuerpflichtige innergemeinschaftliche Erwerbe zum Steuersatz von 7 v.h. (Bemessungsgrundlage)")
+
K41 Innergemeinschaftliche Lieferungen an Abnehmer mit USt-IdNr.
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K42 Lieferungen des ersten Abnehmers (§25b Abs. 2 UStG) bei innergemeinschaftlichen Dreiecksgeschäfte$
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K43 Weitere steuerfreie Umsätze mit Vorsteuerabzug
 +
K44 Innergemeinschaftliche Lieferungen neuer Fahrzeuge an Abnehmer ohne USt-IdNr
 +
K45 Im Inland nicht steuerbare Umsätze
 +
K48 Steuerfreie Umsätze ohne Vorsteuerabzug
 +
K49 Innergemeinschaftliche Lieferungen neuer Fahrzeuge außerhalb eines Unternehmens
 +
K51 Steuerpflichtige Umsätze, Steuersatz 16 v.H.
 +
K52 Leistungen eines im Ausland ansässigen Unternehmers (Bemessungsgrundlage)
 +
K53 Leistungen eines im Ausland ansässigen Unternehmers (Steuer)
 +
K60 Umsätze, für die der Leistungsempfänger die Steuer nach §13b Abs 2 UStG schuldet
 +
K64 Berichtigung des Vorsteuerabzugs
 +
K69 Steuerbeträge, die vom letzten Abnehmer eines innergemeinschaftlichen Dreiecksgeschäfts geschulde$
 +
K73 Lieferungen sicherungsübereigneter Gegenstände und Umsätze, die unter das GrEStG fallen (Bemessun$
 +
K74 Lieferungen sicherungsübereigneter Gegenstände und Umsätze, die unter das GrEStG fallen (Steuer)"$
 +
K76 Umsätze, für die eine Steuer nach § 24 UStG zu entrichten ist (Land-/forstwirtschaftliche Betriebe, Bemessungsgrundlage)
 +
K77 Lieferungen in das übrige Gemeinschaftsgebiet an Abnehmer mit USt-IdNr. (Land-/forstwirtschaftliche Betriebe)
 +
K80 Umsätze, für die eine Steuer nach § 24 UStG zu entrichten ist (Land-/forstwirtschaftliche Betriebe, Steuer)
 +
K81 Steuerpflichtige Umsätze, Steuersatz 19 v.H.
 +
K83 Verbleibende Umsatzsteuer-Vorauszahlung
 +
K84 Bauleistungen eines im Inland ansässigen Unternehmers (Bemessungsgrundlage)
 +
K85 Bauleistungen eines im Inland ansässigen Unternehmers (Steuer)
 +
K86 Steuerpflichtige Umsätze, Steuersatz 7 v.H.
 +
K89 Steuerpflichtige innergemeinschaftliche Erwerbe zum Steuersatz von 19 v.H.
 +
'''K91 Steuerfreie innergemeinschaftliche Erwerbe nach §4b UStG'''
 +
K93 Steuerpflichtige innergemeinschaftliche Erwerbe zum Steuersatz von 7 v.H.
 +
K94 Innergemeinschaftliche Erwerbe neuer Fahrzeuge von Lieferern ohne USt-IdNr. (Bemessungsgrundlage)$
 +
K95 Steuerpflichtige innergemeinschaftliche Erwerbe zu anderen Steuersätzen (Bemessungsgrundlage)
 +
K96 Innergemeinschaftliche Erwerbe neuer Fahrzeuge von Lieferern ohne USt-IdNr. (Steuer)
 +
K97 Steuerpflichtige innergemeinschaftliche Erwerbe zum Steuersatz von 16 v.H.
 +
K98 Steuerpflichtige innergemeinschaftliche Erwerbe zu anderen Steuersätzen (Steuer)
  
    (K66 . "Vorsteuerbeträge aus Rechnungen von anderen Unternehmern (§ 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 UStG), aus Leistungen im Sinn$
+
=== Expenses ===
 
  
<pre>
+
bislang keine
Zeile UStVA Kennziffer UStVA Kontonr. SKR 04 - alt Kontenbezeichnung SKR 04 - alt Kontonr. SKR 04 - neu Kontenbezeichnung SKR 04 - neu
+
 
GuV-Konten
+
=== asset ===
21 41 4125 Steuerfreie EG-Lieferungen, §4,1b UStG 4125 Steuerfreie EG-Lieferungen (§4, 1b UStG) an Abnehmer mit UStID
+
 
22 44 4135 Steuerfr. EG-Lief.v.Neufahrzg.ohne UStID 4135 Steuerfr. EG-Lief.v.Neufahrzg. an Abnehmer ohne UStID
+
K59 Vorsteuerabzug für innergemeinschaftliche Lieferungen neuer Fahrzeuge außerhalb eines Unternehmen$
24 43 4120 Steuerfreie Umsätze § 4 Nr. 2-7 UStG 4120 Steuerfreie Umsätze § 4 Nr. 1a UStG
+
K61 Vorsteuerbeträge aus dem innergemeinschaftlichen Erwerb von Gegenständen
24 43 4150 Steuerfreie Umsätze § 4 Nr. 2-7 UStG 4150 Steuerfreie Umsätze § 4 Nr. 2-7 UStG
+
K62 Entrichtete Einfuhrumsatzsteuer
25 48 4100 Steuerfreie Umsätze §4 Nr. 8 ff UStG 4100 Steuerfreie Umsätze §4 Nr. 8 ff UStG
+
K63 Vorsteuerbeträge, die nach allgemeinen Durchschnittssätzen berechnet sind
27 81 4400 Umsatzerlöse 19% USt
+
K66 Vorsteuerbeträge aus Rechnungen von anderen Unternehmern
28 86 4300 Umsatzerlöse 7% USt 4300 Umsatzerlöse 7% USt
+
K67 Vorsteuerbeträge aus Leistungen im Sinne des $13b Abs. 1 UStG
32 76 4180 Erlöse die mit den Durchschnittssätzen des § 24 UStG versteuert werden 4180 Erlöse die mit den Durchschnittssätzen des § 24 UStG versteuert werden
+
 
35 89 4315 Erlöse aus im Inland steuerpflichtigen EG Lieferungen 19% Ust
+
=== liability ===
36 93 4310 Erlöse aus im Inland steuerpflichtigen EG Lieferungen 7% USt 4310 Erlöse aus im Inland steuerpflichtigen EG Lieferungen 7% Ust
+
 
40 42 4130 Innergemeinschaftl. Dreiecksgeschäft 4130 Innergemeinschaftl. Dreiecksgeschäft, Lieferung des ersten Abnehmers (§25b Abs 2 UStG)
+
K39 Anrechnung (Abzug) der festgesetzten Sondervorauszahlung für Dauerfristverlängerung (in der Regel nur in UStVA für Monat Dezember)
41 60 4337 Erlöse aus Leistungen, für die der Leistungsempfänger die Steuer nach § 13b UStG schuldet. 4337 Erlöse aus Leistungen, für die der Leistungsempfänger die Steuer nach § 13b UStG schuldet.
+
K65 Steuer infolge Wechsels der Besteuerungsart/-form sowie Nachsteuer auf versteuerte Anzahlungen u.ä. wegen Steuersatznderung
42 45 4338 Erlöse aus im Drittland steuerbaren Leistungen, im Inland nicht steuerbare Umsätze 4338 Erlöse aus im Drittland steuerbaren Leistungen, im Inland nicht steuerbare Umsätze
+
 
4339 Erlöse aus im anderen EG-Land steuerbaren Leistungen, im Inland nicht steuerbare Umsätze 4339 Erlöse aus im anderen EG-Land steuerbaren Leistungen, im Inland nicht steuerbare Umsätze
+
==Zuschlüsselung==
4140 Steuerfreie Umsätze Offshore usw. 4140 Steuerfreie Umsätze Offshore usw.
+
 
52 65 3832 Nachsteuer 3832 Nachsteuer
+
Zeile Kenn  DATEV Kontenbezeichnung
+
21   41   4125 Steuerfreie EG-Lieferungen (§4, 1b UStG) an Abnehmer mit UStID
Bilanzkonten
+
22   44   4135 Steuerfr. EG-Lief.v.Neufahrzg. an Abnehmer ohne UStID
55 66 keine Nummer Abziehbare Vorsteuern Inland 1400 Abziehbare Vorsteuern Inland
+
23    49
55 66 1401 Abziehbare Vorsteuern Inland 7%
+
24   43   4150 Steuerfreie Umsätze §4 Nr. 2-7 UStG
55 66 1406 Abziehbare Vorsteuern Inland 19%
+
25   48   4100 Steuerfreie Umsätze §4 Nr. 8 ff UStG (ohne VSt-Abzug)
56 61 1402 Abziehbare Vorsteuer aus innergemeinschaftlichem Erwerb 1402 Abziehbare Vorsteuer aus innergemeinschaftlichem Erwerb
+
27    51    4400  Umsatzerlöse 16% USt, Inland (bis 2006 unter SKR04 #4400)
56 61 1402 Abziehbare Vorsteuer aus innergemeinschaftlichem Erwerb 1404 Abziehbare Vorsteuer aus innergemeinschaftlichem Erwerb 19%
+
27   81   4400 Umsatzerlöse 19% USt, Inland (ab 2007 unter SKR04 #4400)
57 62 1433 Bezahlte Einfuhrumsatzsteuer 1433 Bezahlte Einfuhrumsatzsteuer
+
28   86   4300 Umsatzerlöse 7% USt, Inland
58 67 1408 Abziehbare Vorsteuer nach § 13b UStG 1408 Abziehbare Vorsteuer nach § 13b UStG
+
29    35          Umsatzerlöse, Inland, die anderen Steuersätzen unterliegen (Bemessungsgrundlage)
59 63 1407 Vorsteuer nach allgemeinen Durchschnittsätzen 1407 Vorsteuer nach allgemeinen Durchschnittsätzen
+
      36          Umsatzerlöse, Inland, die anderen Steuersätzen unterliegen (Steuer)
61 59 1432 Abziehbare Vorsteuer aus innergemeinschaftlichem Erwerb von Neufahrzeugen von Lieferanten ohne UStId-Nr 1432 Abziehbare Vorsteuer aus innergemeinschaftlichem Erwerb von Neufahrzeugen von Lieferanten ohne UStId
+
31    77          [Nur für Land-/Forstbetriebe nach § 24 UStG]
</pre>
+
32   76   4180(?)  Erlöse die mit den Durchschnittssätzen des § 24 UStG versteuert werden (Anm: Beschreibung prüfen, Abweichung auf [http://oss.leggewie.org/wip/umsatzsteuervoranmeldung2008.pdf Formular]) - [Nur für Land-/Forstbetriebe nach § 24 UStG]
 +
      80
 +
34    91
 +
35   97    4315 Erlöse aus im Inland steuerpflichtigen EG Lieferungen 16% USt (bis 2006 unter SKR04 #4315)
 +
      89    4315  Erlöse aus im Inland steuerpflichtigen EG Lieferungen 19% USt (ab 2007 unter SKR04 #4315)
 +
36    93    4310 Erlöse aus im Inland steuerpflichtigen EG Lieferungen 7% USt
 +
37    95
 +
      98
 +
38    94
 +
      96
 +
40   42   4130 Innergemeinschaftl. Dreiecksgeschäft, Lieferung des ersten Abnehmers (§25b Abs 2 UStG)
 +
41   60   4337 Erlöse aus Leistungen, für die der Leistungsempfänger die Steuer nach § 13b UStG schuldet.
 +
42   45   4338 Erlöse aus im Drittland steuerbaren Leistungen, im Inland nicht steuerbare Umsätze
 +
48    52
 +
      53
 +
49    73
 +
      74
 +
50    84
 +
      85
 +
52   65   3832 Nachsteuer
 +
55   66   1400  Abziehbare Vorsteuern Inland
 +
            1401  Abziehbare Vorsteuern Inland 7%
 +
            1405  Abziehbare Vorsteuern Inland 16%
 +
            1406 Abziehbare Vorsteuern Inland 19%
 +
56   61   1402 Abziehbare Vorsteuer aus innergemeinschaftlichem Erwerb
 +
            1404 Abziehbare Vorsteuer aus innergemeinschaftlichem Erwerb 19%
 +
57   62   1433 Bezahlte Einfuhrumsatzsteuer
 +
58   67   1408 Abziehbare Vorsteuer nach §13b UStG                                       (Anm.:  sprechende Beschreibung in Kontokommentar aufnehmen, niemand weiß ad hoc, was in §13b steht)
 +
59   63   1407 Vorsteuer nach allgemeinen Durchschnittssätzen
 +
60    64          Berichtigung des  Vorsteuerabzugs
 +
61   59   1432 Abziehbare Vorsteuer aus innergemeinschaftlichem Erwerb von Neufahrzeugen von Lieferanten ohne UStId
 +
64    69
 +
66    39    3810  Anrechnung (i.d.R. nur in der UStVA für Dezember) der Sondervorauszahlung für Dauerfristverlängerung (Anm.:  Ich glaube, 3810 ist hier falsch, sondern 3820 ist richtig)
 +
 
 +
=== offene Fragen ===
 +
 
 +
1403  ist nicht als steuerrelevant markiert
 +
38XX  Umsatzsteuerkonten fehlen vielfach bei der Zuschlüsselung
 +
4120 ?
 +
4315 ?
 +
4339 Erlöse aus im anderen EG-Land steuerbaren Leistungen, im Inland nicht steuerbare Umsätze
 +
: Vermutlich für z.B. folgenden Fall:
 +
::Wenn man mit den Verkäufen seines deutschen ebay-Shops in die Niederlande eine bestimmte Umsatzschwelle überschreitet, muß man beim Belastingsdienst in Heerlen eine Steuernummer beantragen und diese dort versteuern statt hier.
 +
4140 Steuerfreie Umsätze Offshore usw.
 +
 
 +
relevante bugs, was die steuerliche Zuordnung angeht
 +
* {{BugURL}}/show_bug.cgi?id=473536
 +
* {{BugURL}}/show_bug.cgi?id=473349
 +
 
 +
[http://74.125.39.104/search?q=cache:AzLUOlNv2WoJ:bk.buhl.de/wiki/index.php/Kontenplan_SKR04+skr04+4120&hl=en&ct=clnk&cd=5&gl=de&client=firefox-a für den Gegencheck]
 +
 
 +
----
 +
{|cellpadding="20"
 +
|[[De/EÜR#Kontenrahmen  | Zurück zur EÜR]]
 +
|[[De/Bedienung#Einnahme-Überschuss-Rechnung | Zurück zur Bedienung]]
 +
|[[De/GnuCash | Zurück zur Hauptseite]]
 +
|}
 +
[[Category:De|SKR04]][[Category:Kontenrahmen|SKR04]]

Latest revision as of 23:26, 27 February 2020

Der Kontenrahmen SKR04 ist seit längerem Bestandteil von GnuCash - bei Spracheinstellung de_DE. Auf dieser Seite sollen in erster Linie Verbesserungen diskutiert werden. Zur Verwendung siehe z.B. De/Bedienung#Einnahme-Überschuss-Rechnung und De/EÜR#Kontenrahmen.

Rechtliches

F: Ist der SKR04 als Werk eigentlich urheberrechtlich geschützt?

A: KG, Entscheidung vom 13.02.1987 - 5 U 4910/84 LSK 1988, 440079 UrhG § 2 Urheberrecht; Buchhaltungsprogramme A/63/2

Ein Kontenrahmen ist nicht urheberschutzfähig. Er erhält auch keine Schutzwürdigkeit dadurch, daß ein schutzwürdiges Buchhaltungsprogramm auf diesen abgestimmt ist.
KG, Entscheidung vom 13.02.1987 - 5 U 4910/84 in:
NJW-Rechtsprechungs-Report Zivilrecht (NJW-RR), Heft 18, 3. Jahrgang vom 25.04.1988
oder online beck-online.beck.de, NJW-RR 1988, 1126 (Anmeldung erforderlich)
Ein paar Erläuterungen dazu finden sich auch in https://www.uni-muenster.de/Jura.itm/hoeren/INHALTE/publikationen/027.pdf

Zuordnung UStVa

hanft.de zur Zuschlüsselung von DATEV zu UStVa

Schlüsselbedeutung (entnommen UStVa-Formular)

Bitte: Könnte jemand ergänzen, wo nur volle EUR und wo auch Cent anzugeben sind? --Fell 01:16, 18 August 2010 (UTC)

Income

K35 Umsätze, die anderen Steuersätzen unterliegen (Bemessungsgrundlage)
K36 Umsätze, die anderen Steuersätzen unterliegen (Steuer)
K41 Innergemeinschaftliche Lieferungen an Abnehmer mit USt-IdNr. 
K42 Lieferungen des ersten Abnehmers (§25b Abs. 2 UStG) bei innergemeinschaftlichen Dreiecksgeschäfte$
K43 Weitere steuerfreie Umsätze mit Vorsteuerabzug
K44 Innergemeinschaftliche Lieferungen neuer Fahrzeuge an Abnehmer ohne USt-IdNr
K45 Im Inland nicht steuerbare Umsätze
K48 Steuerfreie Umsätze ohne Vorsteuerabzug
K49 Innergemeinschaftliche Lieferungen neuer Fahrzeuge außerhalb eines Unternehmens
K51 Steuerpflichtige Umsätze, Steuersatz 16 v.H.
K52 Leistungen eines im Ausland ansässigen Unternehmers (Bemessungsgrundlage)
K53 Leistungen eines im Ausland ansässigen Unternehmers (Steuer)
K60 Umsätze, für die der Leistungsempfänger die Steuer nach §13b Abs 2 UStG schuldet
K64 Berichtigung des Vorsteuerabzugs
K69 Steuerbeträge, die vom letzten Abnehmer eines innergemeinschaftlichen Dreiecksgeschäfts geschulde$
K73 Lieferungen sicherungsübereigneter Gegenstände und Umsätze, die unter das GrEStG fallen (Bemessun$
K74 Lieferungen sicherungsübereigneter Gegenstände und Umsätze, die unter das GrEStG fallen (Steuer)"$
K76 Umsätze, für die eine Steuer nach § 24 UStG zu entrichten ist (Land-/forstwirtschaftliche Betriebe, Bemessungsgrundlage)
K77 Lieferungen in das übrige Gemeinschaftsgebiet an Abnehmer mit USt-IdNr. (Land-/forstwirtschaftliche Betriebe)
K80 Umsätze, für die eine Steuer nach § 24 UStG zu entrichten ist (Land-/forstwirtschaftliche Betriebe, Steuer)
K81 Steuerpflichtige Umsätze, Steuersatz 19 v.H.
K83 Verbleibende Umsatzsteuer-Vorauszahlung
K84 Bauleistungen eines im Inland ansässigen Unternehmers (Bemessungsgrundlage)
K85 Bauleistungen eines im Inland ansässigen Unternehmers (Steuer)
K86 Steuerpflichtige Umsätze, Steuersatz 7 v.H.
K89 Steuerpflichtige innergemeinschaftliche Erwerbe zum Steuersatz von 19 v.H.
K91 Steuerfreie innergemeinschaftliche Erwerbe nach §4b UStG
K93 Steuerpflichtige innergemeinschaftliche Erwerbe zum Steuersatz von 7 v.H.
K94 Innergemeinschaftliche Erwerbe neuer Fahrzeuge von Lieferern ohne USt-IdNr. (Bemessungsgrundlage)$
K95 Steuerpflichtige innergemeinschaftliche Erwerbe zu anderen Steuersätzen (Bemessungsgrundlage)
K96 Innergemeinschaftliche Erwerbe neuer Fahrzeuge von Lieferern ohne USt-IdNr. (Steuer)
K97 Steuerpflichtige innergemeinschaftliche Erwerbe zum Steuersatz von 16 v.H.
K98 Steuerpflichtige innergemeinschaftliche Erwerbe zu anderen Steuersätzen (Steuer)

Expenses

bislang keine

asset

K59 Vorsteuerabzug für innergemeinschaftliche Lieferungen neuer Fahrzeuge außerhalb eines Unternehmen$
K61 Vorsteuerbeträge aus dem innergemeinschaftlichen Erwerb von Gegenständen
K62 Entrichtete Einfuhrumsatzsteuer
K63 Vorsteuerbeträge, die nach allgemeinen Durchschnittssätzen berechnet sind
K66 Vorsteuerbeträge aus Rechnungen von anderen Unternehmern
K67 Vorsteuerbeträge aus Leistungen im Sinne des $13b Abs. 1 UStG

liability

K39 Anrechnung (Abzug) der festgesetzten Sondervorauszahlung für Dauerfristverlängerung (in der Regel nur in UStVA für Monat Dezember)
K65 Steuer infolge Wechsels der Besteuerungsart/-form sowie Nachsteuer auf versteuerte Anzahlungen u.ä. wegen Steuersatznderung

Zuschlüsselung

Zeile Kenn  DATEV Kontenbezeichnung
21    41    4125  Steuerfreie EG-Lieferungen (§4, 1b UStG) an Abnehmer mit UStID
22    44    4135  Steuerfr. EG-Lief.v.Neufahrzg. an Abnehmer ohne UStID
23    49
24    43    4150  Steuerfreie Umsätze §4 Nr. 2-7 UStG
25    48    4100  Steuerfreie Umsätze §4 Nr. 8 ff UStG (ohne VSt-Abzug)
27    51    4400  Umsatzerlöse 16% USt, Inland (bis 2006 unter SKR04 #4400)
27    81    4400  Umsatzerlöse 19% USt, Inland (ab 2007 unter SKR04 #4400)
28    86    4300  Umsatzerlöse 7% USt, Inland
29    35          Umsatzerlöse, Inland, die anderen Steuersätzen unterliegen (Bemessungsgrundlage)
      36          Umsatzerlöse, Inland, die anderen Steuersätzen unterliegen (Steuer)
31    77          [Nur für Land-/Forstbetriebe nach § 24 UStG]
32    76    4180(?)  Erlöse die mit den Durchschnittssätzen des § 24 UStG versteuert werden  (Anm: Beschreibung prüfen, Abweichung auf Formular) - [Nur für Land-/Forstbetriebe nach § 24 UStG]
      80
34    91
35    97    4315  Erlöse aus im Inland steuerpflichtigen EG Lieferungen 16% USt (bis 2006 unter SKR04 #4315)
      89    4315  Erlöse aus im Inland steuerpflichtigen EG Lieferungen 19% USt (ab 2007 unter SKR04 #4315)
36    93    4310  Erlöse aus im Inland steuerpflichtigen EG Lieferungen 7% USt
37    95
      98
38    94
      96
40    42    4130  Innergemeinschaftl. Dreiecksgeschäft, Lieferung des ersten Abnehmers (§25b Abs 2 UStG)
41    60    4337  Erlöse aus Leistungen, für die der Leistungsempfänger die Steuer nach § 13b UStG schuldet.
42    45    4338  Erlöse aus im Drittland steuerbaren Leistungen, im Inland nicht steuerbare Umsätze
48    52
      53
49    73
      74
50    84
      85
52    65    3832  Nachsteuer
55    66    1400  Abziehbare Vorsteuern Inland
            1401  Abziehbare Vorsteuern Inland 7%
            1405  Abziehbare Vorsteuern Inland 16%
            1406  Abziehbare Vorsteuern Inland 19%
56    61    1402  Abziehbare Vorsteuer aus innergemeinschaftlichem Erwerb
            1404  Abziehbare Vorsteuer aus innergemeinschaftlichem Erwerb 19%
57    62    1433  Bezahlte Einfuhrumsatzsteuer
58    67    1408  Abziehbare Vorsteuer nach §13b UStG                                        (Anm.:  sprechende Beschreibung in Kontokommentar aufnehmen, niemand weiß ad hoc, was in §13b steht)
59    63    1407  Vorsteuer nach allgemeinen Durchschnittssätzen
60    64          Berichtigung des  Vorsteuerabzugs
61    59    1432  Abziehbare Vorsteuer aus innergemeinschaftlichem Erwerb von Neufahrzeugen von Lieferanten ohne UStId
64    69
66    39    3810  Anrechnung (i.d.R. nur in der UStVA für Dezember) der Sondervorauszahlung für Dauerfristverlängerung (Anm.:  Ich glaube, 3810 ist hier falsch, sondern 3820 ist richtig)

offene Fragen

1403   ist nicht als steuerrelevant markiert
38XX   Umsatzsteuerkonten fehlen vielfach bei der Zuschlüsselung
4120 ?
4315 ?
4339	Erlöse aus im anderen EG-Land steuerbaren Leistungen, im Inland nicht steuerbare Umsätze
Vermutlich für z.B. folgenden Fall:
Wenn man mit den Verkäufen seines deutschen ebay-Shops in die Niederlande eine bestimmte Umsatzschwelle überschreitet, muß man beim Belastingsdienst in Heerlen eine Steuernummer beantragen und diese dort versteuern statt hier.
4140	Steuerfreie Umsätze Offshore usw.

relevante bugs, was die steuerliche Zuordnung angeht

für den Gegencheck


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